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Aufgrund von Budgetkürzungen um 25 % rückwirkend zum 1.1.2023 ist für Primärkassenversicherten (AOK, BKK, IKK, Knappschaft) einer verbesserte und zeitgemäße Parodontitisbehandlung nicht mehr möglich. Es gibt keine Behandlungssicherheit für Ihre Behandlung und es kommt zu Einsparungen auf Kosten IHRER Gesundheit.

Bei Primärkassenversicherten können wir demnach leider nur noch Kontrolluntersuchungen sowie Schmerzbehandlungen durchführen.

Ersatzkrankenkassenversicherte ( BARMER, DAK, Techniker, KKH, HEK, HKK) sind NICHT betroffen!

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse,damit Sie in Zukunft wieder eine Behandlung im vollen Umfang erhalten können.